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   VGH Bayern, 15.05.2014 - 22 C 14.908   

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https://dejure.org/2014,12694
VGH Bayern, 15.05.2014 - 22 C 14.908 (https://dejure.org/2014,12694)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.05.2014 - 22 C 14.908 (https://dejure.org/2014,12694)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - 22 C 14.908 (https://dejure.org/2014,12694)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gewerbeuntersagung; Prozesskostenhilfe; Verletzung öffentlich-rechtlicher Zahlungspflichten gegenüber dem zuständigen Sozialversicherungsträger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewerbeuntersagung aufgrund der Verletzung öffentlich-rechtlicher Zahlungspflichten gegenüber dem zuständigen Sozialversicherungsträger

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 Abs. 1 S. 1; GewO § 35 Abs. 1 S. 1
    Gewerbeuntersagung aufgrund der Verletzung öffentlich-rechtlicher Zahlungspflichten gegenüber dem zuständigen Sozialversicherungsträger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2014 - 22 C 14.908
    Abgesehen davon, dass ein derartiges "Wohlverhalten" nach dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt des Bescheidserlasses liegt (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1/2), ist ein solches Wohlverhalten des Gewerbetreibenden während des Klageverfahrens nicht ohne Weiteres geeignet, eine zuvor gezeigte Unzuverlässigkeit aufzuheben (BVerwG, B.v. 11.12.1996 -1 B 250.96 - GewArch 1999, 72; BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 22 ZB 11.884 - Rn. 15).
  • BVerwG, 09.03.1994 - 1 B 33.94

    Gewerberecht: Verhältnismäßigkeit der Gewerbeuntersagung bei Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2014 - 22 C 14.908
    Dass die nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO bei gegebenen Rechtsvoraussetzungen zwingend auszusprechende Gewerbeuntersagung ausnahmsweise unverhältnismäßig wäre (vgl. dazu BVerwG, B.v. 9.3.1994 - 1 B 33.94 - GewArch 1995, 114), ist nicht nachvollziehbar.
  • BVerwG, 22.06.1994 - 1 B 114.94

    Gründe für die Zulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2014 - 22 C 14.908
    An der hier maßgeblichen Fälligkeit der monatlichen Beiträge (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 22.6.1994 - 1 B 114.94 - GewArch 1995, 111) ändert sich solange nichts, bis der Kläger die tatsächlichen Grundlagen seiner materiell-rechtlichen Einwände gegenüber dem zuständigen Rentenversicherungsträger nachgewiesen und letztere - im Streitfall unter Umständen mit Gerichtshilfe - durchgesetzt hat.
  • BVerwG, 11.12.1996 - 1 B 250.96

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung bei steuerlicher Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2014 - 22 C 14.908
    Abgesehen davon, dass ein derartiges "Wohlverhalten" nach dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt des Bescheidserlasses liegt (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1/2), ist ein solches Wohlverhalten des Gewerbetreibenden während des Klageverfahrens nicht ohne Weiteres geeignet, eine zuvor gezeigte Unzuverlässigkeit aufzuheben (BVerwG, B.v. 11.12.1996 -1 B 250.96 - GewArch 1999, 72; BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 22 ZB 11.884 - Rn. 15).
  • VGH Bayern, 02.05.2012 - 22 ZB 11.884

    Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerke

    Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2014 - 22 C 14.908
    Abgesehen davon, dass ein derartiges "Wohlverhalten" nach dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt des Bescheidserlasses liegt (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1/2), ist ein solches Wohlverhalten des Gewerbetreibenden während des Klageverfahrens nicht ohne Weiteres geeignet, eine zuvor gezeigte Unzuverlässigkeit aufzuheben (BVerwG, B.v. 11.12.1996 -1 B 250.96 - GewArch 1999, 72; BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 22 ZB 11.884 - Rn. 15).
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